Kanzlei Reinoss • Damerowstraße 65 • 13187 Berlin • Telefon: +49.30.911 49877 0

Kosten der Erstberatung

Kostenfrei darf eine rechtliche Beratung nach den gesetzlichen Regelungen nicht erfolgen.

Grundsätzlich hat der Anwalt die Gebühr nach dem Streitwert zu berechnen. Die Erstberatung kann in Abhängigkeit vom Streitwert bis maximal 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer betragen.

Im Interesse einer kostengünstigen Hilfe für Ratsuchende, die nicht durch eine Rechtsschutzversicherung abgesichert sind, berechnen wir für die Erstberatung in einer pauschalen Honorarvereinbarung 35,70 EUR inklusive Mehrwertsteuer, soweit eine außerordentlich umfangreiche Beratung nicht erforderlich ist und Unterlagen nicht gesichtet werden. 

Wünschen Sie eine anwaltliche Vertretung , werden für die weitere Tätigkeit die nach dem Gesetz (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelten Gebühren berechnet. Die Erstberatungsgebühr von 35,70 EUR wird in diesem Fall angerechnet, so dass Sie keine doppelten Kosten tragen müssen.

Über sämtliche Kosten, die bei anwaltlicher Vertretung anfallen, werden Sie vorab informiert.
Soweit Postentgelte entstehen, stellen wir nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Auslagenpauschale von 20 % der Beratungsgebühren, höchstens jedoch 20,00 EUR in Rechnung.

 

Hier finden Sie Hinweise zum Widerrufsrecht, Datenschutz sowie zum Urheberrecht und Haftungsausschluss.



Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung.