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Arbeitsvertrag

 

Form des Arbeitsvertrages

Die Schriftform eines Arbeitsvertrages ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Auch ein mündlich vereinbartes Arbeitsverhältnis ist rechtlich voll wirksam.
Nach den Bestimmungen des Nachweisgesetzes ist des jedoch vorgeschrieben, wichtige Daten und Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Auch Nachträge sollten in Schriftform erfolgen.

Im Folgenden erhalten Sie Informationen darüber, was in einem Arbeitsvertrag geregelt sein sollte. Die Aufzählung ist jedoch nicht abschließend, da die vertraglichen Regelungen von den Besonderheiten des konkreten Arbeitsverhältnisses und dem Willen der Vertragspartner abhängen.


Inhalt des Arbeitsvertrages

  • Name und Anschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
    ist ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart, sollte das voraussichtliche Ende der Beschäftigung festegehalten werden
  • Arbeitsort oder Angaben über den Einsatz an verschiedenen Orten
  • Tätigkeit
  • Höhe der Vergütung
  • ggf. Zusammensetzung der Vergütung unter Angabe von Zuschlägen, Sonderzahlungen, Zulagen, Prämien o.ä.
  • Fälligkeit der Vergütung
  • Angabe der wöchentlichen Regelarbeitszeit
  • Jahresurlaub
  • Angaben zu Kündigungsmöglichkeiten und Kündigungsfristen
  • Angabe geltender Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, soweit sie für das begründete Beschäftigungsverhältnis maßgeblich sind

Informieren Sie sich vor Vertragsschluss über Inhalt und Folgen einzelner vertraglicher Regelungen.

Bei Fragen oder Unklarheiten beraten wir Sie gern.

 

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